Generalistische Pflegeausbildung zur Pflegefachfrau/Pflegefachmann
Generalistische Pflegeausbildung zur Pflegefachfrau / zum PflegefachmannGeneralistische Pflegeausbildung zur Pflegefachfrau/Pflegefachmann
nach dem Pflegeberufegesetz § 7 SGB XI (neue Ausbildungsverordnung ab 2020)
- Allgemeinen Akutpflege in stationären Einrichtungen / Langzeitpflege
- Allgemeinen ambulanten Akut- und Langzeitpflege
2020 startet die neue generalistische Pflegeausbildung. Es werden die bisherigen Berufsbilder der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einer generalistischen Ausbildung mit dem Berufsabschluss ,,Pflegefachfrau / Pflegefachmann" zusammengeführt.
Die Ausbildung dauert auch jetzt drei Jahre und besteht aus einer Kombirnation von Unterricht bei z.B. Grone und praktischen Einsätzen.
Praktische Einsätze finden in folgenden Einrichtungen statt:
- Pflegeheim
- Ambulante Pflege
- Krankenhaus
- Psychiatrische Versorgung
- Rehabilitationseinrichtungen und Beratungsstellen
In den ersten zwei Jahren werden die Grundlagen erlernt, für das dritte Jahr können die Auszubildenden wählen, ob sie einen generalistischen Abschluss oder aber die Spezialisierung „Altenpflege " oder „Gesundheits-und Kinderkrankenpflege" anstreben wollen (vgl. Abbildung).
Die Ausbildung endet mit der Examensprüfung in praktischer, schriftlicher und mündlicher Form.
Gut zu wissen
Starttermine: Auf Anfrage
Dauer:
Die Ausbildung hat eine Gesamtdauer von 3 Jahre. Die theoretische Ausbildung umfasst 2.100 Unterrichtsstunden, die praktische Ausbildung mindestens 2.500 Stunden.
Zugangsvoraussetzungen:
- Mittlerer Bildungsabschluss oder gleichwertiger Schulabschluss oder
- Berufsreife und 2-jährige Berufsausbildung oder
- Berufsbildungsreife und eine abgeschlossene mindestens 1-jährige Ausbildung in der Pflegehilfe
- Gesundheitliche, persönliche und fachliche Eignung
- Polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintragung
- Beim ausländischen Schulabschluss mindestens das Sprachniveau B2
► Diese Nachweise müssen in der Einrichtung (Ausbildungsstätte) abgegeben werden. Dort finden auch die Bewerbungsgespräche statt.
Karrierechancen
Aufgrund der automatischen Anerkennung des generalistischen Berufsabschlusses gilt dieser auch in anderen Mitgliedsstaaten der EU. Ein Wechsel innerhalb der pflegerischen Versorgungsbereiche ist jederzeit
möglich und Fort-und Weiterbildungen sowie verschiedene Pflegestudiengänge ermöglichen eine kontinuierliche Karriereentwicklung.